Fachliche Einordnung
Was ein Restnutzungsdauergutachten nachweist
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht es, anstelle der typisierten Gebäude-AfA eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, wenn diese nachgewiesen wird. Bei einem bestehenden Gebäude geht es um die Frage, wie lange es ab dem maßgeblichen Stichtag voraussichtlich noch seiner Zweckbestimmung entsprechend wirtschaftlich genutzt werden kann.
Ein Restnutzungsdauergutachten ist keine allgemeine Marktwerteinschätzung und keine pauschale Onlineberechnung. Untersucht werden die konkreten Verhältnisse des Gebäudes: insbesondere Baualter, Bauweise, Zustand, Modernisierungen, Instandhaltung, erkennbare Schäden, wirtschaftliche Überalterung und mögliche Nutzungseinschränkungen.
Das Ergebnis ist eine sachverständig hergeleitete Restnutzungsdauer in Jahren. Das Gutachten kann dem Finanzamt als Nachweis vorgelegt werden. Über die steuerliche Berücksichtigung entscheidet das zuständige Finanzamt im jeweiligen Einzelfall.