Objekt und Stichtag
- Objektadresse, Gebäudeart und Baujahr
- Erwerbsdatum beziehungsweise Bewertungsstichtag
- Kaufvertrag oder belastbare Erwerbsangaben
- Baubeschreibung und Baugenehmigung, soweit vorhanden
Restnutzungsdauer und Finanzamt
Ein Restnutzungsdauergutachten muss nachvollziehbar zeigen, warum ein konkretes Gebäude am maßgeblichen Stichtag voraussichtlich kürzer wirtschaftlich nutzbar ist als es die typisierte steuerliche Nutzungsdauer annimmt. Dafür werden Unterlagen, Modernisierungshistorie, Zustand und Nutzung zusammengeführt.
Vom Erstkontakt zum Gutachten
Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. So wird früh erkennbar, welche Angaben fehlen und welche fachliche Prüfung für das konkrete Gebäude erforderlich ist.
Zuerst werden Nutzung, steuerlicher Stichtag und der gewünschte Nachweis eingeordnet. Die konkrete steuerliche Wirkung klärt der Steuerberater.
Objektart, Baujahr, Modernisierungen, Zustand und vorhandene Unterlagen zeigen, ob eine vertiefte Begutachtung sinnvoll erscheint.
Planunterlagen, Flächenangaben und eine belastbare Modernisierungshistorie bilden die dokumentarische Grundlage.
Vorhandene Angaben werden mit dem tatsächlichen Zustand, der Nutzung und erkennbaren Veränderungen am Gebäude abgeglichen.
Modellansatz, objektbezogene Tatsachen und Plausibilisierung werden nachvollziehbar miteinander verbunden.
Nach der fachlichen Erläuterung prüft der Steuerberater die steuerliche Einordnung und den passenden Weg der Einreichung.
Benötigte Unterlagen
Nicht jede Unterlage muss bereits vollständig vorliegen. Entscheidend ist, fehlende Informationen früh zu erkennen und nachvollziehbar zu ergänzen.
Fehlende Dokumente schließen eine Begutachtung nicht automatisch aus. Für die erste Einordnung genügen Objektart, Ort, Baujahr, Nutzung, Stichtag und bekannte Modernisierungen.
Modernisierungshistorie
Pauschale Angaben lassen sich fachlich kaum einordnen. Teilmodernisierungen werden nach Bauteil und Zeitpunkt getrennt betrachtet.
Persönliche Objektbesichtigung
Die Besichtigung dient dem Abgleich zwischen Dokumentation und Gebäude. Sie ist keine zerstörende Bauteilöffnung und ersetzt keine besondere Schadensdiagnostik.
DEKRA Immobilienbewertung D2 Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029
Klare Aufgabenverteilung
Sachverständige Leistung
Geprüft werden Objekt, Unterlagen, Modernisierungen, Zustand und Nutzung. Das Gutachten dokumentiert Stichtag, Besichtigung, Methodik, Herleitung, Ergebnis und Grenzen.
Steuerberatung
Der Steuerberater beurteilt unter anderem AfA-Bemessungsgrundlage, bisherige Abschreibungen, Bescheidlage, Kaufpreisaufteilung und die konkrete Einreichung.
Wichtig vor der Beauftragung
Einreichung und fachlicher Stand
Das Gutachten kann im Rahmen der steuerlichen Erklärung oder eines weiteren Verfahrens verwendet werden. Den konkreten Weg legt der Steuerberater fest; Rückfragen des Finanzamts zur Methodik oder zum Objektbezug werden fachlich eingeordnet.
Je klarer Stichtag, Modernisierungshistorie und Zustand dokumentiert sind, desto nachvollziehbarer lässt sich die tatsächliche Restnutzungsdauer herleiten.
Vorprüfung anfragen
Für den ersten Kontakt genügen Objektart, Ort, Baujahr, Nutzung, steuerlicher Stichtag und bekannte Modernisierungen. Sensible Steuerunterlagen werden dafür nicht benötigt.
Eignung prüfen lassen