Wenn der Immobilienwert im Erbfall geklärt werden muss
Erbschaft
Für Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Anlässe
Wenn der Immobilienwert im Erbfall geklärt werden muss
Für Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Wenn eine gemeinsame Immobilie sachlich eingeordnet werden soll
Für Gespräche über Verkauf, Übernahme oder Vermögensübersicht auf Grundlage einer neutralen Werteinordnung.
Wenn eine unabhängige Werteinschätzung benötigt wird
Für eine sachverständige Einordnung von Lage, Zustand, Flächen, Modernisierungen und Unterlagen.
Wenn der Angebotspreis vor dem Verkauf geprüft werden soll
Für eine realistische Preisfindung und eine nachvollziehbare Grundlage vor dem ersten Inserat.
Noch unsicher
Nicht jede Situation passt eindeutig in eine Kategorie. Im Erstkontakt wird geklärt, welche Bewertung und Dokumentation für den konkreten Zweck sinnvoll ist.
Anliegen unverbindlich klären