Ratgeber Immobilienbewertung

Wer darf ein Restnutzungsdauergutachten für das Finanzamt erstellen?

Nach aktueller Rechtslage enthält § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine ausdrückliche Vorgabe, dass nur öffentlich bestellte oder ISO-17024-zertifizierte Sachverständige ein solches Gutachten erstellen dürfen. Entscheidend sind die tatsächliche Qualifikation und die fachliche Eignung des konkreten Gutachtens.

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