Wohnflächenberechnung und Aufmaß

Wohnfläche nachvollziehbar erfassen und berechnen

Wenn vorhandene Flächenangaben unklar sind, Pläne nicht mehr zum Bestand passen oder für Verkauf, Vermietung und Bewertung eine verlässliche Berechnungsgrundlage benötigt wird.

Wann ist eine Prüfung sinnvoll?

Wenn Unterlagen und tatsächlicher Bestand nicht eindeutig zusammenpassen

Typische Ausgangslagen

  • Flächenangaben in Exposé, Plan und Vertrag weichen voneinander ab
  • Dachgeschoss, Anbau oder Grundriss wurden verändert
  • Eine aktuelle Berechnung für Verkauf oder Vermietung fehlt
  • Die Flächenbasis für eine Immobilienbewertung ist unklar

Berechnungsmaßstab vorher klären

Wohnfläche ist nicht mit Grundfläche oder Nutzfläche gleichzusetzen. Welche Regeln gelten, richtet sich nach Verwendungszweck, Vertragslage und vorhandenen Unterlagen.

Leistungsumfang

Was die Berechnung umfasst

Der konkrete Umfang richtet sich nach Unterlagenlage, Objekt und Verwendungszweck. Grundsätzlich gehören diese Arbeitsschritte dazu:

  1. 01

    Verwendungszweck und passenden Berechnungsmaßstab vorab klären

  2. 02

    Vorhandene Grundrisse, Berechnungen und Bauunterlagen prüfen

  3. 03

    Relevante Räume und Bauteile bei vereinbartem Aufmaß vor Ort erfassen

  4. 04

    Grundflächen, Raumhöhen und notwendige Anrechnungsfaktoren zuordnen

  5. 05

    Wohnfläche raumweise berechnen und Abweichungen nachvollziehbar ausweisen

  6. 06

    Raumliste, Gesamtwohnfläche und Berechnungsgrundlage als PDF übergeben

Prüfen oder neu aufmessen?

Der passende Weg hängt von der vorhandenen Flächenbasis ab

Ein Aufmaß ist nicht automatisch erforderlich. Zuerst wird geprüft, ob die vorhandenen Unterlagen den vereinbarten Zweck bereits ausreichend und nachvollziehbar abbilden.

  1. 01

    Vorhandene Berechnung prüfen

    Wenn Grundrisse und eine bestehende Flächenberechnung vorliegen, werden Maßstab, Rechenweg und erkennbare Widersprüche zur Unterlagenlage eingeordnet.

  2. 02

    Bestand vor Ort aufmessen

    Fehlen verlässliche Maße oder passt der tatsächliche Ausbau nicht zu den Plänen, werden die vereinbarten Bereiche persönlich aufgenommen.

  3. 03

    Fläche neu berechnen

    Die erfassten Maße werden raumweise ausgewertet, mit den vereinbarten Regeln angerechnet und in einer nachvollziehbaren PDF-Berechnung dokumentiert.

Bei Anwendung der WoFlV

Welche Flächen vollständig, teilweise oder nicht zählen

Die Wohnflächenverordnung unterscheidet nach Raumart, lichter Höhe und Außenflächen. Die konkreten Anrechnungen werden in der Berechnung raumweise ausgewiesen.

Raumhöhe

Ab zwei Metern lichte Höhe vollständig, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte; unter einem Meter nicht.

Balkon und Terrasse

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

Zubehörräume

Kellerräume, Garagen und weitere in § 2 WoFlV genannte Zubehörräume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.

Wohnflächenverordnung ansehen

Unterlagen

Was für die erste Einordnung hilfreich ist

Fehlende Unterlagen schließen eine Anfrage nicht aus. Vorhandene Dokumente helfen jedoch, Prüfbedarf und Aufmaßumfang von Anfang an passend einzugrenzen.

  • 01

    Aktuelle oder ältere Grundrisse und Bauzeichnungen

  • 02

    Vorhandene Wohnflächen- oder Nutzflächenberechnungen

  • 03

    Hinweise zu Umbauten, Dachausbau oder geänderter Nutzung

  • 04

    Exposé, Fotos und der vorgesehene Verwendungszweck

Ablauf

Von der Unterlagenprüfung bis zur dokumentierten Wohnfläche

  1. 01

    Grundlage klären

    Zweck, Berechnungsmaßstab und vorhandene Unterlagen einordnen.

  2. 02

    Bestand erfassen

    Pläne prüfen und bei Bedarf die vereinbarten Bereiche vor Ort aufmessen.

  3. 03

    Fläche berechnen

    Maße, Raumhöhen und Anrechnungsfaktoren raumweise auswerten.

  4. 04

    Ergebnis übergeben

    PDF-Berechnung erhalten und erkennbare Abweichungen besprechen.

Marcel Lammerskitten

Persönlich bearbeitet

Unterlagenprüfung, Aufmaß und Erläuterung aus einer Hand

Die fachliche Zuständigkeit bleibt von der ersten Einordnung bis zur Übergabe der Berechnung in einer Hand. Auch Fragen zu Maßen und Anrechnungen können direkt geklärt werden.

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Häufige Fragen

Fragen zu Wohnfläche und Aufmaß

Reichen vorhandene Grundrisse für die Berechnung aus?

Das hängt von Aktualität, Maßstab und Detailtiefe der Pläne ab. Sind Maße, Raumhöhen oder spätere Umbauten nicht verlässlich abgebildet, kann ein Aufmaß vor Ort erforderlich sein.

Wird die Immobilie immer vor Ort aufgemessen?

Nein. Wenn geeignete und aktuelle Unterlagen vorliegen, kann eine Berechnung auf Planbasis genügen. Ob ein Vor-Ort-Aufmaß sinnvoll ist, wird nach Sichtung der Unterlagen und dem vorgesehenen Verwendungszweck geklärt.

Nach welchem Maßstab wird die Wohnfläche berechnet?

Grundsätzlich kann die Wohnflächenverordnung als Berechnungsgrundlage vereinbart werden. Je nach Verwendungszweck, Vertragslage oder vorhandener Altberechnung kann ein anderer Maßstab relevant sein; das wird vor Beginn festgelegt.

Wie werden Dachschrägen, Balkone und Terrassen berücksichtigt?

Bei Anwendung der Wohnflächenverordnung werden Flächen unter einem Meter lichter Höhe nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und ab zwei Metern vollständig angerechnet. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

Ersetzt die Berechnung eine baurechtliche Prüfung?

Nein. Die Wohnflächenberechnung dokumentiert die vereinbarte Flächenermittlung. Sie bestätigt nicht automatisch die baurechtliche Zulässigkeit eines Ausbaus oder einer Nutzung und ersetzt keine Genehmigungsprüfung.

Kann die Fläche für ein Immobiliengutachten verwendet werden?

Ja. Eine nachvollziehbar ermittelte Flächenbasis kann in ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten einfließen. Umfang und Stichtag der Flächenberechnung werden dafür passend abgestimmt.

Wohnfläche prüfen lassen

Unterlagen oder Aufmaßbedarf vorab einordnen

Objektart, Ort und der gewünschte Prüf- oder Aufmaßumfang reichen für den Start. Pläne und vorhandene Berechnungen können direkt mitgesendet oder später ergänzt werden.

Ihre unverbindliche Anfrage

Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich. Weitere Angaben sind freiwillig.

Für die erste Einordnung genügen Objektart, Ort und der gewünschte Prüf- oder Aufmaßumfang. Pläne und vorhandene Berechnungen können direkt mitgesendet oder später ergänzt werden.

Optional: Grundrisse, vorhandene Flächenberechnung oder Fotos als PDF, JPG oder PNG. Maximal 2 MB gesamt.

Berechnungsgrundlage, Leistungsumfang und Honorar werden vor der Beauftragung geklärt. Mit der Anfrage entsteht noch kein Auftrag. Details stehen in den Datenschutzhinweisen.

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