Typische Anlässe
- Erbschaft oder familiäre Vermögensauseinandersetzung
- Scheidung oder sonstige Auseinandersetzung
- Kauf- oder Verkaufsentscheidung mit größerem Dokumentationsbedarf
- Vorlage für Berater oder andere Dritte nach vorheriger Abstimmung
Verkehrswertgutachten
Für Erbschaft, Scheidung, Vermögensauseinandersetzung oder andere Entscheidungen, bei denen eine kompakte Werteinordnung nicht ausreicht.
Wann ist es sinnvoll?
Soll das Gutachten in einem bestimmten Verfahren oder gegenüber einem Dritten verwendet werden, werden dessen Anforderungen vor der Beauftragung geprüft. Eine pauschale Anerkennung für jeden Zweck wird nicht versprochen.
Leistungsumfang
Der konkrete Umfang richtet sich nach Objekt, Datenlage, Stichtag und Verwendungszweck. Grundsätzlich gehören diese Arbeitsschritte dazu:
Verwendungszweck, Wertermittlungsstichtag und Bewertungsumfang klären
Vorhandene Objekt- und Grundstücksunterlagen fachlich prüfen
Immobilie persönlich besichtigen und wertrelevante Merkmale aufnehmen
Lage, Grundstück, Gebäude, Nutzung und Zustand einordnen
Geeignetes Wertermittlungsverfahren auswählen und begründen
Verkehrswert ausführlich herleiten, als PDF übergeben und erläutern
Wertermittlungsverfahren
Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren werden nicht pauschal zugeordnet. Entscheidend sind Objektart, Marktgepflogenheiten und die Eignung der verfügbaren Daten.
Der Wert wird aus geeigneten Vergleichspreisen oder passenden Vergleichsfaktoren abgeleitet, sofern die Datenlage dies trägt.
Bei ertragsorientierten Objekten stehen marktüblich erzielbare Erträge und die dazugehörigen Bewertungsparameter im Mittelpunkt.
Gebäude- und Bodenwert werden sachwertorientiert ermittelt und anschließend an die Verhältnisse des Grundstücksmarkts angepasst.
Unterlagen
Nicht alles muss beim Erstkontakt vorliegen. Nach der ersten Einordnung erhalten Sie eine objektbezogene Übersicht der tatsächlich benötigten Unterlagen.
Grundbuchauszug, Flurkarte oder Lageplan sowie bekannte Rechte und Belastungen.
Grundrisse, Bauunterlagen, Wohn- und Nutzflächenangaben sowie Nachweise zu Modernisierungen.
Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Objekten zusätzlich Miet-, Nutzungs- und Ertragsangaben.
Ablauf
Anlass, Stichtag, Empfänger und benötigten Umfang einordnen.
Unterlagen prüfen und die Immobilie persönlich besichtigen.
Verfahren auswählen, Daten einordnen und den Verkehrswert begründen.
PDF übergeben und die entscheidenden Annahmen und Ergebnisse besprechen.
Persönlich erstellt
Die fachliche Zuständigkeit bleibt vom ersten Gespräch bis zur Ergebnisbesprechung in einer Hand. Auch Annahmen, Verfahrenswahl und Rückfragen können persönlich geklärt werden.
DEKRA Immobilienbewertung D2Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029
Häufige Fragen
Der Verkehrswert entspricht dem Marktwert zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag. Maßgeblich sind die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, die Lage und die Verhältnisse des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Ja. Die persönliche Ortsbesichtigung ist grundsätzlich Bestandteil des Verkehrswertgutachtens. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere wertrelevante Merkmale aufgenommen und mit den Unterlagen abgeglichen.
Je nach Objektart, Marktgepflogenheiten und Datenlage kommen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren sowie eine Kombination mehrerer Verfahren in Betracht. Die Auswahl wird objektbezogen getroffen und im Gutachten begründet.
Für den Erstkontakt genügen Objektart, Ort, Anlass und der gewünschte Stichtag. Grundbuchauszug, Flurkarte oder Lageplan, Grundrisse, Flächenangaben, Bauunterlagen und Modernisierungsnachweise können anschließend gezielt zusammengestellt werden.
Das Verkehrswertgutachten dokumentiert Datenbasis, Annahmen, Verfahrenswahl und Wertableitung ausführlicher. Ein Kurzgutachten ist kompakter und für eine fachliche Orientierung gedacht, wenn diese Dokumentationstiefe nicht benötigt wird.
Das hängt vom konkreten Verfahren und den Anforderungen des jeweiligen Empfängers ab. Diese Anforderungen sollten vor der Beauftragung geklärt werden; eine pauschale Anerkennung für jeden Zweck wird nicht zugesagt.
Verkehrswertgutachten anfragen
Name, Kontaktmöglichkeit, Objektort und Anlass reichen zunächst aus. Verwendungszweck, Stichtag, Unterlagen und Honorar werden anschließend persönlich geklärt.