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Der Gebäudewert wird mit 2 % pro Jahr beziehungsweise über 50 Jahre abgeschrieben.
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Vergleichen Sie die feste lineare Gebäude-AfA von 2 % über 50 Jahre mit einer beispielhaft kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer. Sie erhalten eine erste Schätzung der vorgezogenen Abschreibung und ihrer möglichen steuerlichen Wirkung.
AfA-Rechner Restnutzungsdauer
Die Beispielwerte sind vorausgefüllt und lassen sich sofort überschreiben. Für die AfA-Basis zählt nur der abschreibungsfähige Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden.
Wichtig: Die insgesamt abschreibungsfähige Gebäudebasis erhöht sich nicht. Eine kürzere Restnutzungsdauer kann Abschreibung und steuerliche Wirkung zeitlich vorziehen. Der Rechner berücksichtigt unter anderem keine zeitanteilige AfA, Sonderabschreibungen, Kirchensteuer oder individuellen Verlustausgleich und ersetzt keine Steuerberatung. Die Anerkennung einer kürzeren Restnutzungsdauer entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Berechnungslogik
Der Rechner zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Er beurteilt weder, ob eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer vorliegt, noch ob sie steuerlich anerkannt wird.
Der Gebäudewert wird mit 2 % pro Jahr beziehungsweise über 50 Jahre abgeschrieben.
Der alternative AfA-Satz ergibt sich vereinfacht aus 100 geteilt durch die eingegebene Restnutzungsdauer.
Die vorgezogene AfA wird mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz multipliziert und für den gewählten Zeitraum begrenzt aufaddiert.
Einordnung
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht anstelle der typisierten Gebäude-AfA eine Abschreibung entsprechend einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer, wenn diese nachgewiesen wird. Der im Rechner eingegebene Wert ist daher keine frei wählbare steuerliche Annahme.
Ob ein objektbezogener Nachweis sinnvoll und belastbar möglich ist, hängt unter anderem von Baualter, Zustand, Modernisierungen, Instandhaltung und wirtschaftlicher Nutzbarkeit ab.
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