AfA-Rechner Restnutzungsdauer

AfA und Restnutzungsdauer vergleichen

Berechnen Sie, wie sich eine beispielhaft kürzere Restnutzungsdauer auf die jährliche Gebäude-AfA und deren zeitlichen Verlauf auswirken könnte. Das Ergebnis ist eine Modellrechnung, kein Nachweis und keine Steuerprognose.

Eigene Werte einsetzen

Die beiden AfA-Verläufe direkt gegenüberstellen

Wählen Sie zuerst den typisierten linearen AfA-Satz. Für die Berechnung zählt nur die abschreibungsfähige Gebäudebasis – nicht der Wert von Grund und Boden.

Eingaben

Grundlage und Vergleich festlegen

Die Beispielwerte lassen sich direkt überschreiben.

Gebäudeanteil ohne Grund und Boden.
Vereinfachte Auswahl nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG.
Für die 2-%-Vergleichsbasis unter 50 Jahren; kein sachverständiger Nachweis.
Zeitraum für die kumulierte Modellrechnung.
Vereinfachte Annahme, keine Berechnung der persönlichen Steuerlast.

Modellvergleich

Abschreibung zeitlich einordnen

Vorgezogene AfA in 10 Jahren 100.000 € Die Gebäudebasis von 500.000 € erhöht sich nicht.
Vergleich Typisiert Beispiel-RND
AfA-Satz 2,00 % 4,00 %
Zeitraum 50 Jahre 25 Jahre
AfA pro Jahr 10.000 € 20.000 €
Zusätzliche AfA pro Jahr
10.000 €
Geschätzter Steuereffekt im Zeitraum
35.000 €
Bei 35 % Grenzsteuersatz.

Die Berechnung unterstellt gleichbleibende Werte und bildet weder einen Steuerbescheid noch die Anerkennung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ab.

Berechnungslogik

So entsteht der Modellvergleich

Die Berechnung verändert nicht die insgesamt abschreibungsfähige Gebäudebasis. Sie zeigt ausschließlich, wie Abschreibungsbeträge zeitlich vorgezogen werden könnten.

  1. 01

    Gebäudebasis eingeben

    Verwendet wird nur der abschreibungsfähige Gebäudeanteil. Grund und Boden gehört nicht in die Berechnung.

  2. 02

    Typisierten Satz wählen

    Für die lineare Gebäude-AfA werden je nach Fertigstellung 2 %, 2,5 % oder 3 % als Vergleich angesetzt.

  3. 03

    Beispiel-RND gegenüberstellen

    Der alternative Satz ergibt sich vereinfacht aus 100 geteilt durch die eingegebene Restnutzungsdauer.

  4. 04

    Zeitraum auswerten

    Der Rechner begrenzt beide Verläufe auf die Gebäudebasis und zeigt nur die zeitlich vorgezogene Abschreibung.

Klare Grenze

Was ein Rechner nicht beurteilen kann

Ein frei eingegebener Vergleichswert ist noch keine tatsächliche Restnutzungsdauer. Der Rechner entscheidet deshalb ausdrücklich nicht,

  • ob für das konkrete Gebäude tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer besteht
  • welche Restnutzungsdauer sich fachlich aus Zustand, Modernisierungen und Nutzung ergibt
  • ob ein Gutachten anerkannt wird oder ein Steuerbescheid noch geändert werden kann
  • wie sich Sonderabschreibungen, zeitanteilige AfA oder individuelle Steuerfragen auswirken
Marcel Lammerskitten

Vom Vergleich zur Objektprüfung

Eine Restnutzungsdauer entsteht aus dem konkreten Gebäude

Für einen belastbaren Nachweis werden Unterlagen, persönlicher Eindruck und objektbezogene Einflussfaktoren zusammengeführt. Das Baujahr allein genügt nicht.

  • Bauart, Gebäudealter und bisherige Nutzung
  • Modernisierungen und Instandhaltungszustand
  • technische oder funktionale Überalterung
  • wirtschaftliche und objektbezogene Einschränkungen
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Häufige Fragen

Das Wichtigste zum AfA-Vergleich

Welcher Gebäudewert gehört in den AfA-Rechner?

Einzugeben ist ausschließlich die abschreibungsfähige Gebäudebasis. Der Anteil für Grund und Boden gehört nicht dazu. Welche Bemessungsgrundlage im konkreten Steuerfall anzusetzen ist, sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.

Welcher typisierte AfA-Satz ist der richtige?

Für Gebäude im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 EStG nennt das Gesetz grundsätzlich 3 % bei Fertigstellung nach 2022, 2 % bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925. Sonderfälle und andere Abschreibungswege bildet der Rechner nicht ab.

Belegt das Rechenergebnis eine kürzere Restnutzungsdauer?

Nein. Die eingegebene Dauer ist nur ein Vergleichswert. Ein belastbarer Nachweis muss die konkrete Immobilie, ihren Zustand, Modernisierungen, Nutzung und weitere objektbezogene Einflüsse nachvollziehbar würdigen.

Ist der angezeigte Steuereffekt verbindlich?

Nein. Die Anzeige multipliziert die zeitlich vorgezogene AfA lediglich mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz. Sie berücksichtigt unter anderem keine zeitanteilige AfA, Sonderabschreibungen, Kirchensteuer, Verlustverrechnung oder verfahrensrechtliche Fragen.

Restnutzungsdauer prüfen

Objekt und Ausgangslage kurz einordnen lassen

Für eine erste Prüfung genügen Objektart, Ort, Baujahr, Nutzung und bekannte Modernisierungen. Eine bestimmte Restnutzungsdauer wird dabei nicht vorab versprochen.

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