Ein Kurzgutachten kann passen
- für eine interne Vermögensübersicht
- zur Vorbereitung eines Verkaufs
- als kompakte Grundlage für familiäre Gespräche
- bei gut dokumentierten Standard-Wohnimmobilien
Immobilienbewertung im Erbfall
Für Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht oder die Abstimmung in einer Erbengemeinschaft – wenn eine unabhängige und nachvollziehbare Grundlage benötigt wird.
Gutachtenart wählen
Wenn der Bewertungsweg ausführlicher dokumentiert werden muss, mehrere Beteiligte einen höheren Nachweisbedarf haben oder das Objekt Besonderheiten aufweist, kann der größere Gutachtenumfang sinnvoll sein. Rechts- und Steuerfragen sind davon getrennt zu klären.
Bewertungsgrundlage
Der genaue Umfang richtet sich nach Verwendungszweck, Immobilie und Unterlagenlage. Diese Punkte werden für die Bewertung strukturiert zusammengeführt.
Verwendungszweck, Beteiligte und Bewertungsstichtag klären
Vorhandene Objekt- und Grundstücksunterlagen sichten
Persönliche Ortsbesichtigung durchführen
Lage, Zustand, Flächen und Modernisierungen einordnen
Passende Gutachtenart und Dokumentationstiefe festlegen
Ergebnis als PDF übergeben und persönlich erläutern
Ablauf
Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht und benötigte Dokumentation besprechen.
Vorhandene Pläne, Flächenangaben und Angaben zur Immobilie gemeinsam ordnen.
Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere wertrelevante Merkmale aufnehmen.
PDF erhalten und die maßgeblichen Punkte der Wertherleitung persönlich besprechen.
Typische Situation
Möchte ein Teil der Erbengemeinschaft verkaufen und ein anderer Teil die Immobilie übernehmen, schafft eine unabhängige Bewertung zunächst eine gemeinsame sachliche Grundlage. Vor der Beauftragung wird geklärt, wie ausführlich der Wert für den konkreten Zweck dokumentiert werden muss.
Persönlich erstellt
Die Immobilie wird persönlich besichtigt, die Unterlagen werden objektbezogen geprüft und die maßgeblichen Annahmen werden verständlich erläutert. Auch nach der Übergabe können Rückfragen direkt geklärt werden.
DEKRA Immobilienbewertung D2Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029
Häufige Fragen
Für interne Orientierung, Verkaufsvorbereitung oder familiäre Abstimmung kann ein Kurzgutachten ausreichen. Wenn eine besonders ausführliche und belastbare Dokumentation benötigt wird, sollte ein Verkehrswertgutachten geprüft werden.
Ja. Sinnvoll ist, wenn vorab eine Ansprechperson benannt wird und klar ist, welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Das erleichtert die Abstimmung und vermeidet doppelte Rückfragen.
Objektadresse oder Ort, Objektart, grobes Baujahr, Anlass und vorhandene Unterlagen reichen für eine erste Einordnung des passenden Umfangs.
Ein Kurzgutachten beginnt bei 1.199 € inkl. USt. für passende Standard-Wohnimmobilien. Bei einem Verkehrswertgutachten richten sich Honorargrundlage und Leistungsumfang nach dem konkreten Objekt und Verwendungszweck; beides wird vor der Beauftragung geklärt.
Ja, für eine sachverständige Werteinordnung ist die persönliche Objektbesichtigung ein zentraler Bestandteil. Nur so lassen sich Zustand, Ausstattung, Modernisierung und Besonderheiten seriös einordnen.
Fehlende Unterlagen sind häufig. Im Erstkontakt wird geklärt, welche Dokumente notwendig sind, welche später nachgereicht werden können und ob ergänzend eine Wohnflächenprüfung sinnvoll ist.
Nein. Die Bewertung liefert eine fachliche Werteinordnung des Immobilienwerts. Rechtliche Fragen zur Erbauseinandersetzung müssen separat juristisch geklärt werden.
Bewertung im Erbfall anfragen
Objektart, Ort, geplante Verwendung und vorhandene Unterlagen reichen zunächst aus. Danach wird der passende Bewertungsumfang besprochen.