Immobilienbewertung im Erbfall

Den Immobilienwert im Erbfall sachlich klären

Für Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht oder die Abstimmung in einer Erbengemeinschaft – wenn eine unabhängige und nachvollziehbare Grundlage benötigt wird.

Gutachtenart wählen

Welche Dokumentation passt zum Erbfall?

Ein Kurzgutachten kann passen

  • für eine interne Vermögensübersicht
  • zur Vorbereitung eines Verkaufs
  • als kompakte Grundlage für familiäre Gespräche
  • bei gut dokumentierten Standard-Wohnimmobilien

Ein Verkehrswertgutachten prüfen

Wenn der Bewertungsweg ausführlicher dokumentiert werden muss, mehrere Beteiligte einen höheren Nachweisbedarf haben oder das Objekt Besonderheiten aufweist, kann der größere Gutachtenumfang sinnvoll sein. Rechts- und Steuerfragen sind davon getrennt zu klären.

Bewertungsgrundlage

Was für eine nachvollziehbare Werteinordnung zählt

Der genaue Umfang richtet sich nach Verwendungszweck, Immobilie und Unterlagenlage. Diese Punkte werden für die Bewertung strukturiert zusammengeführt.

  1. 01

    Verwendungszweck, Beteiligte und Bewertungsstichtag klären

  2. 02

    Vorhandene Objekt- und Grundstücksunterlagen sichten

  3. 03

    Persönliche Ortsbesichtigung durchführen

  4. 04

    Lage, Zustand, Flächen und Modernisierungen einordnen

  5. 05

    Passende Gutachtenart und Dokumentationstiefe festlegen

  6. 06

    Ergebnis als PDF übergeben und persönlich erläutern

Ablauf

Von der ersten Einordnung bis zum erläuterten Ergebnis

  1. 01

    Anlass klären

    Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht und benötigte Dokumentation besprechen.

  2. 02

    Unterlagen sichten

    Vorhandene Pläne, Flächenangaben und Angaben zur Immobilie gemeinsam ordnen.

  3. 03

    Objekt besichtigen

    Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere wertrelevante Merkmale aufnehmen.

  4. 04

    Wert erläutern

    PDF erhalten und die maßgeblichen Punkte der Wertherleitung persönlich besprechen.

Typische Situation

Wenn Verkauf und Übernahme gleichzeitig im Raum stehen

Möchte ein Teil der Erbengemeinschaft verkaufen und ein anderer Teil die Immobilie übernehmen, schafft eine unabhängige Bewertung zunächst eine gemeinsame sachliche Grundlage. Vor der Beauftragung wird geklärt, wie ausführlich der Wert für den konkreten Zweck dokumentiert werden muss.

Marcel Lammerskitten

Persönlich erstellt

Objektbesichtigung, Wertherleitung und Erläuterung aus einer Hand

Die Immobilie wird persönlich besichtigt, die Unterlagen werden objektbezogen geprüft und die maßgeblichen Annahmen werden verständlich erläutert. Auch nach der Übergabe können Rückfragen direkt geklärt werden.

DEKRA-Zertifikat Immobilienbewertung D2, gültig bis 08/2029

DEKRA Immobilienbewertung D2Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029

Häufige Fragen

Fragen zur Immobilien­bewertung im Erbfall

Reicht ein Kurzgutachten im Erbfall aus?

Für interne Orientierung, Verkaufsvorbereitung oder familiäre Abstimmung kann ein Kurzgutachten ausreichen. Wenn eine besonders ausführliche und belastbare Dokumentation benötigt wird, sollte ein Verkehrswertgutachten geprüft werden.

Können mehrere Erben gemeinsam anfragen?

Ja. Sinnvoll ist, wenn vorab eine Ansprechperson benannt wird und klar ist, welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Das erleichtert die Abstimmung und vermeidet doppelte Rückfragen.

Welche Angaben reichen für den ersten Kontakt?

Objektadresse oder Ort, Objektart, grobes Baujahr, Anlass und vorhandene Unterlagen reichen für eine erste Einordnung des passenden Umfangs.

Was kostet die Bewertung im Erbfall?

Ein Kurzgutachten beginnt bei 1.199 € inkl. USt. für passende Standard-Wohnimmobilien. Bei einem Verkehrswertgutachten richten sich Honorargrundlage und Leistungsumfang nach dem konkreten Objekt und Verwendungszweck; beides wird vor der Beauftragung geklärt.

Muss die Immobilie besichtigt werden?

Ja, für eine sachverständige Werteinordnung ist die persönliche Objektbesichtigung ein zentraler Bestandteil. Nur so lassen sich Zustand, Ausstattung, Modernisierung und Besonderheiten seriös einordnen.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Unterlagen sind häufig. Im Erstkontakt wird geklärt, welche Dokumente notwendig sind, welche später nachgereicht werden können und ob ergänzend eine Wohnflächenprüfung sinnvoll ist.

Ersetzt die Bewertung rechtliche Beratung?

Nein. Die Bewertung liefert eine fachliche Werteinordnung des Immobilienwerts. Rechtliche Fragen zur Erbauseinandersetzung müssen separat juristisch geklärt werden.

Bewertung im Erbfall anfragen

Wenige Angaben genügen für die erste Einordnung

Objektart, Ort, geplante Verwendung und vorhandene Unterlagen reichen zunächst aus. Danach wird der passende Bewertungsumfang besprochen.

Ihre unverbindliche Anfrage

Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich. Weitere Angaben sind freiwillig.

Für die erste Einordnung genügen Name, Kontaktmöglichkeit und Objektort. Angaben zur geplanten Verwendung und zu vorhandenen Unterlagen helfen bei der Auswahl des passenden Umfangs.

Ich prüfe Ihre Angaben persönlich und melde mich mit einer Einschätzung zum sinnvollen Umfang. Mit der Anfrage entsteht noch kein Auftrag. Details stehen in den Datenschutzhinweisen.

Danke, Ihre Anfrage wurde übermittelt.

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