Immobilienbewertung bei Trennung

Den Immobilienwert bei Trennung sachlich einordnen

Für Verkauf, Übernahme oder Vermögensübersicht schafft eine neutrale, objektbezogene Bewertung eine nachvollziehbare Grundlage.

Gutachtenart wählen

Welche Dokumentation passt zur Situation?

Ein Kurzgutachten kann passen

  • für eine interne Vermögensübersicht
  • zur Vorbereitung eines Verkaufs
  • als Grundlage für eine mögliche Übernahme
  • bei gut dokumentierten Standard-Wohnimmobilien

Ein Verkehrswertgutachten prüfen

Wenn der Bewertungsweg ausführlicher dokumentiert werden muss, ein höherer Nachweisbedarf besteht oder die Immobilie Besonderheiten aufweist, kann der größere Gutachtenumfang sinnvoll sein. Ein privat beauftragtes Gutachten ist nicht automatisch ein gerichtliches Gutachten.

Bewertungsgrundlage

Bewertet wird die Immobilie, nicht die rechtliche Situation

Im Mittelpunkt stehen Objekt, Lage, Zustand, Flächen, Unterlagen und wertrelevante Merkmale. Rechtliche Fragen und die Interessenvertretung einer Partei sind nicht Teil der Bewertung.

  1. 01

    Verwendungszweck und Bewertungsstichtag klären

  2. 02

    Zugänglichkeit und Kommunikation abstimmen

  3. 03

    Vorhandene Objekt- und Grundstücksunterlagen sichten

  4. 04

    Persönliche Ortsbesichtigung durchführen

  5. 05

    Lage, Zustand, Flächen und Modernisierungen einordnen

  6. 06

    Ergebnis als PDF übergeben und persönlich erläutern

Ablauf

Vom Bewertungsanlass bis zum erläuterten Ergebnis

  1. 01

    Verwendung klären

    Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht und benötigte Dokumentation besprechen.

  2. 02

    Zugang abstimmen

    Ansprechperson, Besichtigung und vorhandene Unterlagen sachlich organisieren.

  3. 03

    Objekt besichtigen

    Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere wertrelevante Merkmale aufnehmen.

  4. 04

    Wert erläutern

    PDF erhalten und die maßgeblichen Punkte der Wertherleitung persönlich besprechen.

Typische Situation

Wenn Übernahme und Verkauf gleichzeitig geprüft werden

Soll eine Person die gemeinsame Immobilie übernehmen, während ein Verkauf ebenfalls im Raum steht, schafft eine unabhängige Bewertung zunächst eine sachliche Grundlage. Sie vertritt keine Partei. Finanzierung, Ausgleich und rechtliche Folgen sind davon getrennt zu klären.

Marcel Lammerskitten

Persönlich erstellt

Objektbesichtigung, Wertherleitung und Erläuterung aus einer Hand

Die Immobilie wird persönlich besichtigt, die Unterlagen werden objektbezogen geprüft und die maßgeblichen Annahmen werden verständlich erläutert. Auch nach der Übergabe können Rückfragen direkt geklärt werden.

DEKRA-Zertifikat Immobilienbewertung D2, gültig bis 08/2029

DEKRA Immobilienbewertung D2Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029

Häufige Fragen

Fragen zur Immobilien­bewertung bei Trennung

Kann eine Partei allein die Bewertung beauftragen?

Eine Anfrage ist möglich. Für die praktische Durchführung müssen Zugänglichkeit, Unterlagen und Kommunikation vorab geklärt werden.

Ist das ein gerichtliches Gutachten?

Nein, nicht automatisch. Der benötigte Gutachtenumfang und der konkrete Verwendungszweck müssen vor einer Beauftragung geprüft werden.

Was kostet eine Bewertung bei Scheidung?

Das Honorar richtet sich nach Gutachtenart, Objekt, Unterlagenlage und erforderlichem Aufwand. Umfang, Honorargrundlage und Ablauf werden vor der Beauftragung geklärt.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Grundrisse, Wohnfläche, Grundbuchauszug soweit vorhanden, Baujahr, Modernisierungen, Fotos und Informationen zu Nutzung oder Vermietung sind hilfreich.

Kann die Bewertung neutral bleiben, wenn nur eine Seite anfragt?

Die fachliche Bewertung orientiert sich an Objekt, Unterlagen, Besichtigung und Bewertungsanlass. Sie ist keine Interessenvertretung und ersetzt keine rechtliche Beratung.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoller als ein Kurzgutachten?

Wenn eine ausführlichere Herleitung, ein höherer Dokumentationsumfang oder ein konfliktanfälliger Sachverhalt vorliegt, sollte der größere Umfang geprüft werden.

Immobilienbewertung anfragen

Wenige Angaben genügen für die erste Einordnung

Objektart, Ort, geplante Verwendung und vorhandene Unterlagen reichen zunächst aus. Auch die Zugänglichkeit kann im ersten Gespräch geklärt werden.

Ihre unverbindliche Anfrage

Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich. Weitere Angaben sind freiwillig.

Für die erste Einordnung genügen Name, Kontaktmöglichkeit und Objektort. Angaben zu Verkauf, Übernahme oder Vermögensübersicht helfen bei der Auswahl des passenden Gutachtenumfangs.

Ich prüfe Ihre Angaben persönlich und melde mich mit einer Einschätzung zum sinnvollen Umfang. Mit der Anfrage entsteht noch kein Auftrag. Details stehen in den Datenschutzhinweisen.

Danke, Ihre Anfrage wurde übermittelt.

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