Ein Kurzgutachten kann passen
- für eine interne Vermögensübersicht
- zur Vorbereitung eines Verkaufs
- als Grundlage für eine mögliche Übernahme
- bei gut dokumentierten Standard-Wohnimmobilien
Immobilienbewertung bei Trennung
Für Verkauf, Übernahme oder Vermögensübersicht schafft eine neutrale, objektbezogene Bewertung eine nachvollziehbare Grundlage.
Gutachtenart wählen
Wenn der Bewertungsweg ausführlicher dokumentiert werden muss, ein höherer Nachweisbedarf besteht oder die Immobilie Besonderheiten aufweist, kann der größere Gutachtenumfang sinnvoll sein. Ein privat beauftragtes Gutachten ist nicht automatisch ein gerichtliches Gutachten.
Bewertungsgrundlage
Im Mittelpunkt stehen Objekt, Lage, Zustand, Flächen, Unterlagen und wertrelevante Merkmale. Rechtliche Fragen und die Interessenvertretung einer Partei sind nicht Teil der Bewertung.
Verwendungszweck und Bewertungsstichtag klären
Zugänglichkeit und Kommunikation abstimmen
Vorhandene Objekt- und Grundstücksunterlagen sichten
Persönliche Ortsbesichtigung durchführen
Lage, Zustand, Flächen und Modernisierungen einordnen
Ergebnis als PDF übergeben und persönlich erläutern
Ablauf
Verkauf, Übernahme, Vermögensübersicht und benötigte Dokumentation besprechen.
Ansprechperson, Besichtigung und vorhandene Unterlagen sachlich organisieren.
Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und weitere wertrelevante Merkmale aufnehmen.
PDF erhalten und die maßgeblichen Punkte der Wertherleitung persönlich besprechen.
Typische Situation
Soll eine Person die gemeinsame Immobilie übernehmen, während ein Verkauf ebenfalls im Raum steht, schafft eine unabhängige Bewertung zunächst eine sachliche Grundlage. Sie vertritt keine Partei. Finanzierung, Ausgleich und rechtliche Folgen sind davon getrennt zu klären.
Persönlich erstellt
Die Immobilie wird persönlich besichtigt, die Unterlagen werden objektbezogen geprüft und die maßgeblichen Annahmen werden verständlich erläutert. Auch nach der Übergabe können Rückfragen direkt geklärt werden.
DEKRA Immobilienbewertung D2Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029
Häufige Fragen
Eine Anfrage ist möglich. Für die praktische Durchführung müssen Zugänglichkeit, Unterlagen und Kommunikation vorab geklärt werden.
Nein, nicht automatisch. Der benötigte Gutachtenumfang und der konkrete Verwendungszweck müssen vor einer Beauftragung geprüft werden.
Das Honorar richtet sich nach Gutachtenart, Objekt, Unterlagenlage und erforderlichem Aufwand. Umfang, Honorargrundlage und Ablauf werden vor der Beauftragung geklärt.
Grundrisse, Wohnfläche, Grundbuchauszug soweit vorhanden, Baujahr, Modernisierungen, Fotos und Informationen zu Nutzung oder Vermietung sind hilfreich.
Die fachliche Bewertung orientiert sich an Objekt, Unterlagen, Besichtigung und Bewertungsanlass. Sie ist keine Interessenvertretung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Wenn eine ausführlichere Herleitung, ein höherer Dokumentationsumfang oder ein konfliktanfälliger Sachverhalt vorliegt, sollte der größere Umfang geprüft werden.
Immobilienbewertung anfragen
Objektart, Ort, geplante Verwendung und vorhandene Unterlagen reichen zunächst aus. Auch die Zugänglichkeit kann im ersten Gespräch geklärt werden.