Grundfläche
Die Bodenfläche eines Raums sagt allein noch nicht, welcher Anteil als Wohnfläche anzurechnen ist.
Wohnfläche richtig einordnen
Abweichende Wohnflächen entstehen häufig durch unklare Berechnungsgrundlagen, Dachschrägen, Außenflächen oder veraltete Pläne. Eine Prüfung zeigt, ob Unterlagen genügen oder ein Aufmaß sinnvoll ist.
Der erste Denkfehler
Schon die verwendeten Begriffe können zu Abweichungen führen. Deshalb wird vor jeder Prüfung geklärt, welche Fläche tatsächlich benötigt und nach welchem Maßstab gerechnet wird.
Die Bodenfläche eines Raums sagt allein noch nicht, welcher Anteil als Wohnfläche anzurechnen ist.
Sie entsteht erst durch die vereinbarte Berechnungsgrundlage und die Anrechnung der einzelnen Flächen.
Sie folgt einem anderen Flächenbegriff und darf nicht ungeprüft als Wohnfläche übernommen werden.
Bei Anwendung der Wohnflächenverordnung
Die folgenden Stufen ergeben sich aus § 4 WoFlV. Ob die WoFlV für den konkreten Zweck die passende Grundlage ist, wird vor Beginn der Berechnung geklärt.
Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe werden bei Anwendung der WoFlV vollständig angerechnet.
Dieser Bereich wird bei Anwendung der WoFlV zur Hälfte berücksichtigt.
Flächen mit weniger als einem Meter lichter Höhe werden nach der WoFlV nicht angerechnet.
Fünf häufige Fehlerquellen
Nicht jede Abweichung bedeutet automatisch eine falsche Berechnung. Sie zeigt aber, an welcher Stelle Grundlage, Maße oder Anrechnung geprüft werden sollten.
Prüfsignal: WoFlV, vertragliche Grundlage oder anderer Flächenbegriff bleiben offen
Wohnfläche ist kein universell identischer Wert. Vor der Berechnung muss feststehen, für welchen Zweck und nach welcher Grundlage die Fläche ermittelt wird.
Prüfsignal: die gesamte Bodenfläche des Dachgeschosses erscheint als Wohnfläche
Unter Dachschrägen entscheidet die lichte Höhe über die Anrechnung. Ohne Höhenlinien oder Aufmaß lässt sich der Flächenanteil oft nicht belastbar prüfen.
Prüfsignal: Außenflächen werden ohne Begründung vollständig eingerechnet
Bei Anwendung der WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte berücksichtigt.
Prüfsignal: Keller, Garage oder Räume außerhalb der Wohnung stehen in der Wohnflächenzahl
Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen gehören nach der WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.
Prüfsignal: Umbauten, Wandversätze oder ein späterer Dachausbau fehlen in den Unterlagen
Eine rechnerisch saubere Auswertung bleibt falsch, wenn Plan und Bestand nicht übereinstimmen. Änderungen müssen deshalb vor der Verwendung der Maße geklärt werden.
Plan und Bestand abgleichen
Pläne können eine Berechnung ermöglichen, wenn Maßstab, Maße und tatsächlicher Zustand zusammenpassen. Umbauten oder fehlende Höhenangaben können ein Aufmaß erforderlich machen.
Vier Fragen an vorhandene Pläne
Prüfen oder neu aufmessen
Geeignete aktuelle Unterlagen können für eine Berechnung ausreichen. Erst wenn Maße, Raumhöhen oder der Bestand nicht belastbar abgebildet sind, wird der Aufmaßumfang festgelegt.
Grundrisse, vorhandene Berechnung, Maßstab und Verwendungszweck werden zuerst eingeordnet.
Abweichende Flächenangaben, Umbauten, fehlende Höhen oder unklare Raumzuordnungen werden benannt.
Nur wenn die vorhandene Flächenbasis nicht genügt, werden die relevanten Bereiche vor Ort aufgenommen.
Maße, Anrechnungsfaktoren und Ergebnis werden nachvollziehbar in einer PDF-Berechnung dargestellt.
Persönlich geprüft und erläutert
Prüfung, gegebenenfalls Aufmaß und Berechnung bleiben fachlich zusammengeführt. So lassen sich verwendete Maße, Anrechnungen und erkennbare Abweichungen direkt erläutern.
DEKRA Immobilienbewertung D2 Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029
Häufige Fragen
Nein. Abweichungen können aus unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen, Ständen oder Anrechnungen entstehen. Zuerst wird deshalb geprüft, welcher Maßstab verwendet wurde und welcher Wert für den konkreten Zweck benötigt wird.
Nein. Geeignete aktuelle Grundrisse mit verlässlichen Maßen und Raumhöhen können ausreichen. Ein Aufmaß wird sinnvoll, wenn Unterlagen fehlen, Umbauten nicht abgebildet sind oder entscheidende Maße nicht belastbar vorliegen.
Bei Anwendung der Wohnflächenverordnung werden Flächen ab zwei Metern lichter Höhe vollständig, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und unter einem Meter nicht angerechnet.
Bei Anwendung der Wohnflächenverordnung werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Die konkrete Grundlage muss zum Verwendungszweck passen.
Nein. Eine Wohnflächenberechnung dokumentiert die vereinbarte Flächenermittlung. Sie ersetzt keine Prüfung, ob ein Ausbau oder eine Nutzung baurechtlich genehmigt oder zulässig ist.
Fazit
Verlässliche Flächenangaben entstehen aus einer geklärten Berechnungsgrundlage, nachvollziehbaren Maßen und der richtigen Anrechnung. Für die erste Einordnung genügen vorhandene Pläne, die bisherige Flächenangabe und der vorgesehene Verwendungszweck.
Flächenangabe prüfen
Zuerst wird eingeordnet, ob vorhandene Unterlagen ausreichen oder ob ein Aufmaß der relevanten Bereiche sinnvoll ist.
Wohnfläche prüfen lassen