Unterlagen für die Bewertung

Welche Unterlagen helfen bei der Immobilien­bewertung?

Für den Erstkontakt ist keine vollständige Objektakte nötig. Entscheidend ist, vorhandene Unterlagen passend zu Objekt, Anlass und gewünschter Bewertung gezielt zusammenzustellen.

Reihenfolge statt Aktenstapel

Nicht alles wird gleichzeitig benötigt

Die Unterlagen werden nach Objekt und Verwendungszweck eingegrenzt. So bleibt der erste Kontakt einfach und die spätere Prüfung trotzdem nachvollziehbar.

  1. 01

    Erstkontakt

    Objekt, Ort, Anlass und Besonderheiten beschreiben.

  2. 02

    Grundlage

    Grundstück, Gebäude, Pläne und Flächen zusammenstellen.

  3. 03

    Vertiefung

    Zustand, Modernisierungen und Nutzung belegen.

  4. 04

    Sonderfälle

    Weitere Nachweise nur bei konkreter Relevanz ergänzen.

Die wichtigsten Unterlagengruppen

Was die Bewertung fachlich vorbereitet

„Grundlegend“ bezeichnet die übliche Bewertungsbasis. „Hilfreich“ verbessert die Einordnung. „Nur bei Bedarf“ wird erst relevant, wenn der konkrete Sachverhalt es verlangt.

Grundstück und Eigentum

Diese Unterlagen ordnen Lage, Grundstück und rechtliche Ausgangslage ein.

  • Aktueller Grundbuchauszug grundlegend
  • Flurkarte oder Lageplan grundlegend
  • Angabe zur Grundstücksgröße grundlegend
  • Kaufvertrag oder Rechtevereinbarungen nur bei Bedarf

Gebäude und Planung

Pläne und Bauangaben helfen, Gebäudeaufbau und Nutzung nachzuvollziehen.

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten grundlegend
  • Baujahr und Baubeschreibung grundlegend
  • Baugenehmigung und Bauzeichnungen hilfreich
  • Unterlagen zu An- oder Umbauten nur bei Bedarf

Flächen und Nutzung

Belastbare Flächen sind eine wesentliche Grundlage der Wertermittlung.

  • Wohn- und Nutzflächenberechnung grundlegend
  • Vorhandene Aufmaßunterlagen hilfreich
  • Angaben zur aktuellen Nutzung grundlegend
  • Mietverträge oder Mietübersicht nur bei Bedarf

Zustand und Modernisierung

Zeitpunkt und Umfang von Maßnahmen sollten möglichst konkret benannt werden.

  • Modernisierungsliste mit Jahresangaben grundlegend
  • Rechnungen zu wesentlichen Maßnahmen hilfreich
  • Energieausweis hilfreich
  • Bekannte Schäden oder vorhandene Gutachten nur bei Bedarf

Wenn etwas fehlt

Fehlende Unterlagen verhindern die Anfrage nicht

Entscheidend ist ein offener Umgang mit Lücken. Ungeprüfte Annahmen werden nicht als gesicherte Tatsachen behandelt.

  1. 01

    Vorhandenes zuerst sichten

    Auch ältere Pläne, Exposés oder Berechnungen können als Ausgangspunkt dienen. Ihr Stand und ihre Verlässlichkeit werden dabei kenntlich gemacht.

  2. 02

    Lücken gezielt benennen

    Es wird nicht pauschal eine vollständige Akte verlangt. Entscheidend ist, welche Information für Objekt, Anlass und Gutachtenart tatsächlich fehlt.

  3. 03

    Ergänzung abstimmen

    Je nach Unterlage kommt eine Nachforderung, eine weitere Prüfung oder bei Flächen ein örtliches Aufmaß in Betracht.

Unterlagen in Sonderfällen

Was bei Wohnung, Vermietung oder besonderen Rechten hinzukommt

Zusätzliche Dokumente werden nur dann einbezogen, wenn sie die Nutzung, Erträge, rechtlichen Verhältnisse oder den Wert des konkreten Objekts beeinflussen können.

Eigentumswohnung

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan
  • Hausgeld und aktueller Wirtschaftsplan
  • Protokolle zu wichtigen Beschlüssen
  • Angaben zu Sondernutzungsrechten

Vermietete Immobilie

  • Mietverträge und aktuelle Mietübersicht
  • Angaben zu Betriebskosten und Leerstand
  • Zuordnung der Einheiten und Flächen
  • bekannte Vereinbarungen zur Nutzung

Besondere Rechte oder Belastungen

  • Grundbuchangaben zum jeweiligen Recht
  • Verträge oder Bewilligungen, soweit vorhanden
  • Angaben zur tatsächlichen Ausübung
  • bekannte öffentlich-rechtliche Besonderheiten
Marcel Lammerskitten

Persönliche Objektbesichtigung

Unterlagen und tatsächliches Objekt gehören zusammen

Dokumente bilden die Grundlage, ersetzen aber nicht den Abgleich vor Ort. Bei der persönlichen Besichtigung werden tatsächliche Nutzung, Zustand und erkennbare Abweichungen eingeordnet.

  • Pläne, Flächenangaben und tatsächliche Nutzung abgleichen
  • Zustand, Ausstattung und erkennbare Schäden aufnehmen
  • Modernisierungen nach Bauteil und Zeitpunkt einordnen
  • objektspezifische Besonderheiten nachvollziehbar dokumentieren
DEKRA-Zertifikat Immobilienbewertung D2, gültig bis 08/2029

DEKRA Immobilienbewertung D2 Wohn- und einfache Gewerbeobjekte · gültig bis 08/2029

Sicherer Erstkontakt

Keine vollständige Objektakte im ersten Formular

Der Unterlagenweg wird zuerst abgestimmt. So werden nur Dokumente übermittelt, die für die konkrete Anfrage tatsächlich benötigt werden.

Was zunächst sinnvoll ist

  • Für den Erstkontakt genügen die vier Eckdaten aus dem Seitenkopf.
  • Grundrisse, Exposé oder Modernisierungsübersicht können optional helfen.
  • Steuerbescheide, Ausweis- und Bankunterlagen werden nicht benötigt.
  • Umfangreiche oder sensible Unterlagen werden erst nach Abstimmung übermittelt.

Häufige Fragen

Das Wichtigste zur Unterlagenlage

Müssen alle Unterlagen vor der ersten Anfrage vollständig sein?

Nein. Für die erste Einordnung reichen Objektart, Objektort, Anlass und bekannte Besonderheiten. Danach wird gezielt geklärt, welche Dokumente für das Objekt und den vorgesehenen Bewertungsumfang benötigt werden.

Was passiert, wenn keine Grundrisse vorhanden sind?

Fehlende Grundrisse schließen eine Anfrage nicht aus. Zunächst wird geprüft, welche Angaben anderweitig vorliegen und ob Planunterlagen beschafft oder Flächen vor Ort aufgenommen werden sollten.

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug sein?

Das hängt vom Anlass und vom benötigten Nachweis ab. Für eine belastbare Prüfung sollte der Auszug die aktuellen Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen abbilden; die konkrete Anforderung wird vorab eingeordnet.

Können Unterlagen später nachgereicht werden?

Ja. Unterlagen können nach der ersten Sichtung gezielt ergänzt werden. Wichtig ist, fehlende Informationen früh zu benennen, damit ihr Einfluss auf Umfang, Termin und Ergebnis berücksichtigt werden kann.

Fazit

Erst den Bedarf klären, dann Unterlagen gezielt zusammenstellen

Für eine erste Einordnung reichen Objektart, Objektort, Anlass und bekannte Besonderheiten. Danach lässt sich festlegen, welche Dokumente für das konkrete Objekt und die gewählte Leistung wirklich benötigt werden.

Fachliche Verantwortung: Marcel Lammerskitten DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) Zuletzt fachlich geprüft am 10. August 2026

Unterlagen einordnen

Objekt und Anlass kurz beschreiben

Im ersten Gespräch wird geklärt, welche Unterlagen bereits genügen und was für die konkrete Bewertung noch sinnvoll ergänzt werden sollte.

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