Müssen alle Unterlagen vor der ersten Anfrage vollständig sein?
Nein. Für die erste Einordnung reichen Objektart, Objektort, Anlass und bekannte Besonderheiten. Danach wird gezielt geklärt, welche Dokumente für das Objekt und den vorgesehenen Bewertungsumfang benötigt werden.
Was passiert, wenn keine Grundrisse vorhanden sind?
Fehlende Grundrisse schließen eine Anfrage nicht aus. Zunächst wird geprüft, welche Angaben anderweitig vorliegen und ob Planunterlagen beschafft oder Flächen vor Ort aufgenommen werden sollten.
Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug sein?
Das hängt vom Anlass und vom benötigten Nachweis ab. Für eine belastbare Prüfung sollte der Auszug die aktuellen Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen abbilden; die konkrete Anforderung wird vorab eingeordnet.
Können Unterlagen später nachgereicht werden?
Ja. Unterlagen können nach der ersten Sichtung gezielt ergänzt werden. Wichtig ist, fehlende Informationen früh zu benennen, damit ihr Einfluss auf Umfang, Termin und Ergebnis berücksichtigt werden kann.